Volksabstimmung im Kanton Baselland über neue Kirchenverfassung (vertagt)

(11.3.20) Die Volksabstimmung zur neuen Verfassung am 17. Mai 2020 ist die erste seit 20 Jahren in der Reformierten Kirche Baselland. Alle reformierten Mitglieder ab 16 Jahren sind aufgerufen, über die neue Kirchenverfassung abzustimmen. Der Kirchenrat und die Synode empfehlen ein Ja zur neuen Verfassung.
Rund 68 Jahre alt ist die aktuell geltende Kirchenverfassung der Reformierten Kirche Baselland – sie datiert vom Juli 1952. In den vergangenen Jahrzehnten erwies sie gute Dienste. Doch nun ist sie ist in die Jahre gekommen. Aus diesem Grund wurde der Kirchenrat im Sommer 2016 von der Synode beauftragt, die Kirchenverfassung einer Totalrevision zu unterziehen.
Die Kirchenverfassung ist das Grundgesetz der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft. Darin werden die Aufgabe und Zugehörigkeit, der Aufbau und die Organisation, die Befugnisse der kirchlichen Organe und Grundsätze des Haushalts sowie die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte geregelt.
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